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CMD: Kosten & Kostenübernahme
Wer zahlt meine CMD-Behandlung?

Informieren Sie sich zur Kostenübernahme für eine CMD-Therapie und den Kosten, die auf Sie zukommen können

Die Kosten für eine CMD-Therapie sind nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankassen. Deshalb sind die meisten Leistungen von den gesetzlich versicherten Patienten selbst zu tragen. Im Allgemeinen liegt das Preisniveau einer CMD-Behandlung samt allen therapeutischen Anwendungen über dem von einfachen Schutzschienen. Dies hat mehrere Gründe. 

Zum einen sind aufwändige Diagnostikverfahren notwendig, um eine craniomandibuläre Dysfunktion aufzudecken und zum anderen verlangt eine zielführende Therapie nicht nur ein breites zahnmedizinisches Behandlungsspektrum, sondern erfordert auch interdisziplinare Maßnahmen mit Spezialisten. Denn einzig die Beschwerden von CMD zu lindern liegt nicht im Sinne einer sorgfältigen CMD-Behandlung. Um das Therapieziel zu erreichen, sind daher aufwändige Arbeitsschritte seitens der Zahnarztpraxis und dem Dentallabor erforderlich. 

Die exakten Kosten zu benennen ist leider nicht möglich. Sie richten sich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und Schwierigkeitsgrad und können daher stark variieren. Trotz allem ist eine CMD-Behandlung von erfahrenen Zahnärzten eine Investition in Ihre Gesundheit, bei der Sie die Gewissheit haben, dass der Nutzen der Behandlung lange Zeit erhalten bleibt. Die Kosten der CMD-Therapie setzen sich aus den folgenden Faktoren zusammen:

  • Befunderhebung zu Beginn der Therapie
  • manuelle und klinische Funktionsanalyse
  • Instrumentelle Funktionsanalyse
  • Abdrucknahme und Herstellung von Modellen
  • Kiefergelenkvermessung (API/CPI)
  • Herstellung einer individuellen Aufbissschiene
  • Zwischenkontrollen mit Befunderhebung
  • Interdisziplinare Maßnahmen (Physiotherapie u.a.)

Kostenübernahme einer CMD-Behandlung durch Krankenversicherungen

Die Kostenübernahme bei CMD durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Vor Beginn einer CMD-Behandlung sollten Patienten daher unbedingt eine Zustimmung zur Kostenübernahme von ihrer jeweiligen Krankenkasse einholen.

Teilweise werden die Kosten für eine anzufertigende Aufbissschiene übernommen. Ähnlich verhält es sich mit einer begleitenden physiotherapeutischen Behandlung. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen allerdings nicht für die Funktionsanalyse (Diagnosestellung bei der CMD) und die Funktionstherapie (die Sanierung der Kauflächen zur Einstellung der korrekten Bisslage), da diese privatärztliche Leistungen darstellen.

Einige Zahnzusatzversicherungen und auch die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Funktionsdiagnostik und -therapie. Es ist aber auch hier sinnvoll, sich vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahme der Krankenversicherung schriftlich zusichern zu lassen.

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Zuletzt aktualisiert am: 22.08.2023

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