Hier finden Sie die Lösung.
Seit 1994 begleiten und unterstützen wir Zahnarztpraxen von der Gründung bis zur Abgabe. Bereits 2014 haben wir die aktuelle Entwicklung kommen sehen. Schon zu diesem Zeitpunkt haben wir die Betreuung von Praxen übernommen, die sich auf die Abgabe vorbereiten wollten. Das ist uns bis dato ausnahmslos gelungen.
DIE ZAHNARZTWOCHE berichtete in der Ausgabe 3-4/2021, p6 unter dem Titel "Ruhestandswelle steht bevor", dass "In den letzten vier Jahren hat allerdings nur die Hälfte der Praxisabgeber tatsächlich einen Nachfolger gefunden". Schätzungen zufolge werden in den nächsten fünf Jahren zwei Drittel der Praxisabgeber keinen Nachfolger finden, gleich was die klassische Wertermittlungs-Analyse suggeriert.
DIE ZAHNARZTWOCHE bot zur klassischen Wertermittlungsanalyse im Jahr 2020 eine Vielzahl von Beiträgen. Die klassische Wertermittlungsanalyse hätte allen oben genannten Praxen, also auch denen, die keinen Übernehmer gefunden haben, einen Wert zugemessen.
Bei einer Hälfte der Praxen hat also die klassische Wertermittlungsanalyse komplett versagt, denn es ist nicht zur Abgabe gekommen. Der Wert Null scheint für die klassische Wertermittlungsanalyse also kein Wert gewesen zu sein. War es aber, wie die Erfahrung zeigt.
Fazit: Wer sich auf die klassische Wertermittlungs-Analyse verlässt, der ist verlassen!
Warum hat es nicht funktioniert? Versetzen Sie sich dazu in die Lage des Übernehmers / der Übernehmerin. Hier 3 Tipps zur Problemlösung:
3 Tipps für die erfolgreiche Abgabe
Die BWA stimmt, aber:
Die Berater des potentiellen Übernehmers werden dem Übernehmer folgende Interpretation liefern:
Das heißt praktisch, dass der potentielle Übernehmer die Hälfte der Patienten verlieren wird. Der Rest durchtherapiert.
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Fazit: Ein hoher Altersdurchschnitt der Patienten ist kontraproduktiv für die Praxisabgabe. Das kann man ändern.
Jeder potentielle Übernehmer bekommt von allen Seiten (Bankern, Steuerberatern und Rechtsanwälten) den intensiven Rat, sich die Scheinzahl anzuschauen. Er ist fest davon überzeugt, dass er aus einer großen Scheinzahl mehr Ertrag erwirtschaftet. Kleine Scheinzahlen sind für ihn, gleich was die BWA sagt, risikobehaftet.
Fazit: Scheinzahlen unter 350 – 400 sind ein NoGo für potentielle Übernehmer. Das kann man ändern.
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Die derzeitigen Praxisabgeber betreiben i.d.R. eine ordentliche, handwerkliche saubere Zahnheilkunde. Ihr Patientenstamm ist solide aufgebaut. Das alles ist für potentielle Übernehmer leider nur ein durchschnittliches Verkaufsargument, denn sie wissen um die Wirksamkeit des Online-Auftritts.
Unserer Erfahrung zufolge war das Argument, das letzendlich doch zum Kauf motiviert hat, die Online-Präsenz der Praxis. Sie mögen sich an den Kopf fassen, aber es ist wahr.
Fazit: Kein Online-Auftritt. Keine Chance. Das kann man ändern.
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Fassen Sie sich ein Herz. Gehen Sie die geplante Abgabe Ihrer Praxis früh und mutig an. Wir sind versierte Experten beim Thema Praxisabgabe.
Hier geht es weiter: 0211 – 280 722 0
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