Was kostet eine Behandlung? Was übernimmt die Krankenkasse?
Abhängig von der Art und Schwere der Erkrankung fallen bei der Behandlung von Bruxismus Kosten an. Die Kosten für eine Bruxismus-Therapie sind dabei genauso unterschiedlich wie die Behandlung selbst. Die Kostenübernahme durch die GKV (gesetzlichen Krankenkassen) ist von Kammerbezirk zu Kammerbezirk unterschiedlich geregelt. Vor Beginn einer Behandlung sollten Patienten daher unbedingt eine schriftliche Zustimmung zur Kostenübernahme von ihrer Krankenkasse einholen. Dies macht die Beantwortung der Frage nach den Kosten sowie der Kostenübernahme so schwierig und für Patienten häufig sehr frustrierend.
Anhand der Kostenübernahme der einzelnen möglichen Behandlungsschritte möchten wir Patienten aber eine grobe Orientierung geben:
Eine begleitende bzw. ergänzende Physiotherapie darf ein Zahnarzt nach dem sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot verordnen. Das bedeutet, dass der Zahnarzt grundsätzlich im Rahmen der Therapie entscheiden kann, ob und wieviel Physiotherapie für den Patienten notwendig ist. Der Zahnarzt ist dabei auch nicht auf 1 Rezept beschränkt, soweit er es für notwendig erachtet. Dies ist sogar extra budgetiert, fällt also nicht in das festgelegte Quartalsbudget des Zahnarztes. Das Problem: Dies ist von Kammerbezirk zu Kammerbezirk ggfs. leicht abweichend geregelt und lässt einen großen Interpretationsspielraum. Außerdem wissen nicht alle Zahnärzte von dieser Regelung oder befürchten aufgrund zu freizügiger Verschreibung, bei der zuständigen Behörde aufzufallen, wenngleich, obwohl der Begriff Wirtschaftlichkeitsgebot es vermuten lassen könnte, der Zahnarzt an einem Physiotherapie-Rezept nichts verdient.
Die Kosten für eine Aufbissschiene werden teilweise von den Krankenkassen übernommen. Hier sollten Patienten also in jedem Fall einen Heil- und Kostenplan einholen und sich diesen von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.
Die Kosten für eine, häufig sehr umfassende, Funktionsanalyse zur Feststellung einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) werden von den Kassen nicht übernommen und stellen reine private Zuzahlungsleistungen dar.
Die Kosten für das Spritzen des Muskelrelaxans Botulinumtoxin werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Wird bei einer Behandlung von Bruxismus die Korrektur der Zähne / Kauflächen durch Zahnersatz notwendig, wird dieser nur im Rahmen des Festkostenzuschuss-Systems von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Da bei der Fertigung dieses Spezial-Zahnersatzes eine 100%ige Passgenauigkeit im Fokus steht, ist auch hier mit nicht unerheblichen Kosten zu rechnen, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen.
Einige Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Bruxismus-Therapie. Sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie aber vorher die Übernahme der Kosten abklären lassen.
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